Wiedereingliederung leicht gemacht
Wenn ein Mitarbeiter für längere Zeit krankheitsbedingt ausgefallen ist (42 AU-Tagen/ zurückliegende 12 Monate), sind Unternehmen nach § 167 Abs. 2 SGB IX gesetzlich dazu verpflichtet, ihn mit Hilfe eines strukturierten Verfahrens wieder in seinen Tätigkeitsbereich einzugliedern. Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, dem Mitarbeiter ein Zurückkehren in den Betrieb zu erleichtern, ihn zur Leistungsfähigkeit zurück zu führen und eine Wiedererkrankung zu vermeiden. Für den Mitarbeitenden ist das BEM freiwillig.
Als externer Partner unterstützen wir sie bei der Implementierung eines erfolgreichen BEM-Prozesses und bei der Optimierung vorhandener Strukturen.
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Vorteile eines externen BEM-Beauftragten:
- Große Zeitersparnis
- Übersichtliche und planbare Kosten (Festpreis, Einzellfallpauschalen)
- Flexible Vertragsdauer
- Effektiver BEM-Prozess (Zusammenarbeit z. B. mit Ansprechpartnern Deutsche Rentenversicherung)
- Auswertung der Prozesse und Empfehlung für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
- Rechtssichere Dokumentation und Einhaltung von Datenschutz
- Erhöhtes Vertrauen als externer Berater (keine Weitergabe persönlicher Informationen an den Arbeitgeber)
- Unterstützung bei der Kommunikation im Unternehmen